Teilnahmebedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung von und die Teilnahme an Veranstaltungen des IfVS (Teilnahmebedingungen)
1. Allgemeine Bestimmungen
Diese Teilnahmebedingungen gelten für Veranstaltungen des Instituts für Vernetzte Sicherheit der Biocelltech GmbH (IfVS). Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die ihre Gültigkeit behalten.
Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des IfVS.
Der Vertrag kommt durch den Abschluss des Buchungsvorgangs auf der Internetseite des IfVS, sowie die Bestätigung der Teilnahme ("Teilnahmebestätigung") durch das IfVS rechtsverbindlich zustande.
Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen setzt voraus, dass die Inhalte dieser Veranstaltungen von den Teilnehmern ausschließlich für das eigene Unternehmen intern und nicht kommerziell verwendet werden.
2. Kursanmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme an den Veranstaltungen des IfVS hat Online über unsere Internetpräsenz zu erfolgen. Anmeldungen zu terminierten Veranstaltungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Eingang wird dem Anmeldenden unverzüglich mitgeteilt.
Spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung, bei späterem Eingang einer Teilnehmermeldung unverzüglich, erhält der Anmeldende per Mail eine Teilnahmebestätigung. Mit Erhalt der Teilnahmebestätigung wird die Anmeldung gemäß diesen Teilnahmebedingungen rechtskräftig.
Das IfVS behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Leistungen
Im Veranstaltungspreis enthalten sind eine ausführliche digitale Dokumentation der Ausbildungsinhalte, die im Informationsblatt zur Veranstaltung ausgewiesenen Verpflegungsleistungen und bei Zertifikatslehrgängen die Prüfungsgebühr für das IfVS-Zertifikat sowie bei Bestehen der Prüfung die Urkunde. Für den Erwerb weiterer Zertifikate (z.B. IHK) können weitere Prüfungsgebühren gemäß den Angaben im Informationsblatt zur Veranstaltung anfallen.
4. Stornierung/Rücktritt
Wenn Sie bereits verbindlich zu einer Veranstaltung angemeldet sind, aber nicht teilnehmen können, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Bis unmittelbar vor Beginn einer Veranstaltung können Sie jederzeit eine Ersatzperson benennen. In diesem Falle entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.
Bis 6 Wochen vor der Veranstaltung können Sie die Teilnahme kostenlos stornieren. Der Rücktritt muss immer schriftlich (per E-Mail) erfolgen.
Bei Stornierungen zu einem Zeitpunkt von weniger als 6 Wochen vor der Veranstaltung fallen für das IfVS Kosten für angemietete Veranstaltungsräume und sonstige Veranstaltungsleistungen an. Daher sind wir aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen, bei Stornierungen in diesem Zeitfenster folgende Stornierungsgebühren zu berechnen:
- bei Rücktritt zwischen 42 und 31 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 25 % der Teilnahmegebühr,
- bei Rücktritt zwischen 30 und 8 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Teilnahmegebühr,
- bei Rücktritt nach weniger als 8 Tagen vor Veranstaltungsbeginn fällt die volle Teilnahmegebühr an.
Teilnehmer, die zu Veranstaltungen nicht bzw. zeitweise nicht erscheinen oder ihre Teilnahme abbrechen bzw. aufgrund eigenen Verschuldens abbrechen müssen, haben die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.
Bei Verhinderung oder Abbruch der Teilnahme aufgrund von Krankheit etc. wird die volle Teilnahmegebühr (bzw. eine Stornierungsgebühr, siehe oben) fällig. Es erfolgt keine anteilige Rückerstattung für den Zeitraum der nicht zu vertretenden Verhinderung.
Der Teilnehmer hat jedoch die Möglichkeit, für den entsprechenden Zeitraum, in welchem ihm die Teilnahme nicht möglich war, an einer Folgeveranstaltung teilzunehmen.
Oben genannte Stornierungsgebühren fallen zzgl. Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer an. Bereits bezahlte Beträge werden nach Abzug der jeweiligen Stornierungsgebühr zurückerstattet.
5. Zahlungsbedingungen
Mit der Teilnahmebestätigung erhält der Anmelder eine Rechnung. Diese wird an die im Anmeldeformular angegebene Rechnungsanschrift versandt. Der Rechnungsbetrag ist, unabhängig von Leistungen Dritter (Arbeitsagentur, Berufsförderungsdienst usw.), bis zum genannten Fälligkeitsdatum auf das angegebene Konto der Biocelltech GmbH einzuzahlen.
Die Kostenregelung für Verpflegung und Hotelunterkunft bei mehrtägigen Veranstaltungen erfolgt in der Ausschreibung (Informationsblatt) der jeweiligen Veranstaltung.
6. Pflichten des Teilnehmers
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Hausordnung des Veranstaltungsortes bzw. der Veranstaltungsorte zu beachten und Weisungen des Ausbildungspersonals des IfVS, die auf die Sicherstellung eines geordneten Veranstaltungsablaufes gerichtet sind, Folge zu leisten.
Bei groben Verstößen gegen diese Bestimmung ist das IfVS berechtigt, Teilnehmer zeitlich befristet oder ganz von der Veranstaltung auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühren ist in diesem Falle ausgeschlossen.
7. Haftung
Das IfVS (und dessen Ausbildungspersonal) haftet nicht für Schäden, außer diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Erfüllungsgehilfen des IfVS. Teilnehmer haften für Schäden, die sie im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbesuch verursachen und dem IfVS oder dessen Partnern zufügen.
8. Absage von Veranstaltungen, Referenten- und Trainerwechsel
Das IfVS behält sich auch nach Versand der Teilnahmebestätigung vor, Veranstaltungen abzusagen. Aus wirtschaftlichen Gründen können Veranstaltungen erst ab einer Mindestteilnehmerzahl von zehn Personen stattfinden. Daher verpflichtet sich der Teilnehmer die Buchung seiner Unterkunft am Veranstaltungsort (z.B. Hotel, Hostel, Gästewohnung etc.) stornierbar vorzunehmen. Die Durchführung der Stornierung der Unterkunft bei Absage der Veranstaltung liegt in seiner Verantwortung. Bereits an das IfVS entrichtete Teilnahmegebühren werden im Falle einer Absage der Veranstaltung erstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche bestehen nicht.
Ein Wechsel der Referenten oder Trainer vor/während einer Schulung berechtigt weder den Teilnehmer zum Rücktritt noch den Anmelder zu einer Minderung der Gebühr.
Das IfVS behält sich Änderungen der im Veranstaltungsprogramm oder in den Ausschreibungen festgelegten Einzelheiten vor.
9. Copyright & Urheberrecht
Die verwendeten Veranstaltungsunterlagen, Skripte und andere Unterrichtsmaterialen sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren sowie die Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Einwilligung des Urheberrechtsinhabers zulässig.
Aufgrund der unmittelbaren Umsetzbarkeit von Veranstaltungsinhalten in die Praxis auf der Grundlage eines revolutionären methodisch-didaktischen Ansatzes benötigen Beratungsunternehmen und Lehrtätige eine gesonderte Lizenz zur multiplikativen Verwendung der urheberrechtlich geschützten Methoden und Inhalte für Ausbildungs- und Beratungszwecke.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Kempten.